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E-Mail
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Die Regelungen zu E-Mails beziehen sich auf die Verwendung als Geschäftsbriefersatz. Beim Nachrichtenformat, bei der Codierung,
bei der Verschlüsselung, den Schriften und den Dateiformaten der Anlagen ist auf die technischen Gegebenheiten des Empfängers
Rücksicht zu nehmen. Anschrift, Verteiler und Betreff sind vorgegebene Zeilen des E-Mail-Kopfes.
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14.1
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Zeilenabstand und Gliederung - Es wird mit Zeilenabstand 1 (einzeilig) geschrieben.
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14.2
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Anschrift - Im Feld Anschrift wird die E-Mail-Adresse des Empfängers eingetragen. E-Mail-Adressen sind
meist in folgender Form aufgebaut:
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14.3
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Verteiler - Im Feld Verteiler werden die E-Mail-Adressen weiterer Empfänger aufgelistet.
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14.4
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Betreff - Im Feld Betreff wird stichwortartig über den Inhalt einer E-Mail informiert. Der Betreff hat
eine zentrale Bedeutung für die Bearbeitung und Verwaltung von E-Mails und ist daher zwingend erforderlich.
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14.5
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Anrede - Die Anrede ist bei E-Mails als Geschäftsbriefersatz ein fester Bestandteil. Sie beginnt an der
Fluchtlinie und wird durch eine Leerzeile vom Text abgesetzt.
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14.6
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Text - Der Text wird mit einfachem Zeilenabstand als Fließtext ohne Worttrennungen erfasst, zwischen Absätzen
steht eine Leerzeile. Zur weiteren Gliederung gelten die Regeln des Abschnittes 9.
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14.7
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Abschluss - Der Abschluss einer E-Mail enthält den Gruß sowie Kommunikations- und Firmenangaben. Zwingend
sollte er auch die E-Mail und/oder Internet-Adresse enthalten.
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14.8
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Elektronische Signatur bzw. Verschlüsselung - Wichtige Mitteilungen sollten durch digitale Signatur und/oder
verschlüsseltes Übertragen gegen unberechtigtes Lesen und Verändern geschützt werden.
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